CO2-Grenzausgleich: Wie der CBAM Importe von Stahl, Zement und Aluminium verändert

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU in seiner endgültigen Form. Importeure bestimmter Waren müssen nun Zertifikate für eingebettete Emissionen erwerben.

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Veröffentlicht 

Nov 7, 2026

CO2-Grenzausgleich: Wie der CBAM Importe von Stahl, Zement und Aluminium verändert

Unternehmen in der Europäischen Union zahlen im Emissionshandelssystem (EU-EHS) für ihren CO2-Ausstoß. Für Importe galt das lange nicht. Diese Lücke soll der CO2-Grenzausgleichsmechanismus schließen, englisch Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM.

Das Ziel: Carbon Leakage vermeiden

Nach Angaben der Europäischen Kommission soll der CBAM sogenanntes Carbon Leakage verhindern, also die Verlagerung von Emissionen in Länder mit geringeren Klimaauflagen. Der Preis von Importen soll die bei ihrer Herstellung entstandenen Emissionen widerspiegeln. Der Mechanismus ergänzt den Emissionshandel und soll zugleich eine sauberere Produktion außerhalb der EU fördern.

Welche Waren betroffen sind

Der CBAM gilt für Einfuhren ausgewählter Waren aus sechs CO2-intensiven Sektoren: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.

Vom Bericht zur Zahlung

Von 2023 bis 2025 lief eine Übergangsphase. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die endgültige Regelung. Importeure benötigen seither eine Zulassung, unterliegen Berichtspflichten und müssen CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben, die den eingebetteten Emissionen der eingeführten Waren entsprechen. Der Preis der Zertifikate richtet sich nach den Auktionspreisen im EU-Emissionshandel.

Die Einführung ist an den schrittweisen Abbau kostenloser Emissionsrechte im EU-Emissionshandel gekoppelt. In dem Maße, in dem diese kostenlose Zuteilung zurückgeht, gewinnt der CBAM an Gewicht.

Folgen für Handel und Unternehmen

Für Importeure bedeutet der CBAM zusätzlichen Aufwand bei Datenerhebung und Nachweisen, insbesondere über die Emissionen ihrer Lieferanten. Für Produzenten außerhalb der EU entsteht ein Anreiz, Emissionen zu messen und zu senken. Wie stark sich der Mechanismus auf Handelsströme und Preise auswirkt, hängt vor allem von der Entwicklung des CO2-Preises in der EU ab.

Quellen

Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion, Carbon Border Adjustment Mechanism: taxation-customs.ec.europa.eu

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